Der OFDb-Thread

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Hallo,

Es gibt mal wieder Probleme mit der OFDb. Ich hoffe, man kann mich hier bezüglich der Sachlage aufklären. Ich rhielt Mitte Juli ein Mediabook von Ring of Fire 2. Das Paket war von Außen nicht beschädigt und die Ware wies auch keine Auffälligkeiten auf. Wie das manchmal so ist, liegen manche Sachen etwas länger herum, bevor man mal die Zeit findet. Vor ein paar Tagen wollte ich mir dann mal den Film angucken und musste nach dem Auspacken des Mediabooks feststellen, dass es innen ziemlich beschädigt ist. Ich hab das gestern bei der OFDb gemeldet und nun wurde ich daraufhin verwiesen, bei der DHL eine Schadensmeldung einzureichen. Jetzt frage ich mich, ob das so zulässig ist? Was kann ich dafür, wenn ich beschädigte Ware erhalte? Muss diese Meldung nicht seitens OFDb bei der DHL eingereicht werden? Wieso sollte ich mich darum kümmern? Würde mich sehr über eine Aufklärung freuen.. Bin in der Thematik leider nicht wirklich tief drin.

Grüße.
Die Standardvorgehensweise der ofdb.de bei Reklamationen.
 
Die Schadensmeldung bei DHL ist Bullshit, vor allem, wenn die Sendung äußerlich nicht beschädigt war. Natürlich können die Dich darum bitten, das auszufüllen, wenn Du Zeit hast, Voraussetzung für die Gewährleistung ist das natürlich nicht!

Bei Dir liegt schlicht und ergreifend ein versteckter Mangel vor, der anscheinend vor Versand existierte. Gegenteiliges müßte aufgrund der Beweislastumkehr im ersten Jahr die OFDb nachweisen, was faktisch unmöglich ist. Bei einem Kauf im Juli sind Deine Rechte laut BGB hier eindeutig: Mängelbeseitigung seitens der OFDb inkl. Übernahme sämtlicher Kosten, auf Deinen Wunsch hin auch die Lieferung von mangelfreier Neuware oder Wandlung (Rückgabe gegen Erstattung von Kaufpreis und Rücksendekosten).
 
Hallo,

Es gibt mal wieder Probleme mit der OFDb. Ich hoffe, man kann mich hier bezüglich der Sachlage aufklären. Ich rhielt Mitte Juli ein Mediabook von Ring of Fire 2. Das Paket war von Außen nicht beschädigt und die Ware wies auch keine Auffälligkeiten auf. Wie das manchmal so ist, liegen manche Sachen etwas länger herum, bevor man mal die Zeit findet. Vor ein paar Tagen wollte ich mir dann mal den Film angucken und musste nach dem Auspacken des Mediabooks feststellen, dass es innen ziemlich beschädigt ist. Ich hab das gestern bei der OFDb gemeldet und nun wurde ich daraufhin verwiesen, bei der DHL eine Schadensmeldung einzureichen. Jetzt frage ich mich, ob das so zulässig ist? Was kann ich dafür, wenn ich beschädigte Ware erhalte? Muss diese Meldung nicht seitens OFDb bei der DHL eingereicht werden? Wieso sollte ich mich darum kümmern? Würde mich sehr über eine Aufklärung freuen.. Bin in der Thematik leider nicht wirklich tief drin.

Grüße.

Es ist nun mal von Vorteil (und das würde ich mir auch angewöhnen :teach:), wenn man erhaltene Ware direkt prüft oder zumindest das Paket öffnet, die Ware auspackt, eine Sichtprüfung vornimmt und vielleicht mal die Scheiben in den Player einlegt und mal anspielt und durchskippt.
Gut, das erschlägt nicht alle möglichen Fehler … aber da bleibt man innerhalb der gesetzlichen Frist für den Widerruf (14 Tage) :zwinker2: und schickt das Ganze halt stante pede, gerne auch ohne Angaben von Gründen, wieder zurück, natürlich mit irgendeinem richtig ausgefüllten Formblatt (nein, es muß nicht das von ofdb sein :baehh:). Das einzige Problem ist halt, das man ggfs. auf den Rücksendekosten sistzen bleibt, halt Großbriefkosten. Sollte der Brief unterwegs beschädigt werden: Ofdb kennt ja das Prozedere :bier:… und nein: Der Artikel muß nicht OVP sein :18:.


Natürlich kann man auch nachträglich reklamieren (zumindest innerhalb der gesetzlichenGewährleistungspflicht), und viele größern Händler sind da durchaus kulant und eher unkompliziert, aber dem Verkäufer stehen in diesem Fall auch verschiedene Rechte zu, die das Ganze hinauszögern können.
 
Das Problem ist die Ofdb kommt mit dem DHL Schadensprotokoll Mist selbst bei einem eindeutigen verstecken Mangel. Und wird auch weiterhin darauf bestehen. Die wissen genau das keiner zum Anwalt rennen wird wegen sowas. Hier werden ganz klar geltende Vorgaben und Gesetze wissentlich ignoriert. Um ja alles zum eigenen Vorteil nutzen zu können, und den Schaden zu 100 % an die DHL abzuwälzen zu können. Das hat Methode in dem Laden. Mich würde es nicht wundern wenn sie das sogar so durchziehen wenn die Discs verkratzt sind oder was in die Richtung.

Ich hatte dieses Theater einmal durchexerziert. Und das ist auch der Grund warum ich dort nichts mehr kaufe.
 
Der Artikel muß nicht OVP sein :18:.
Muß er auch nicht, wenn er dann vom Händler an einen anderen Kunden verschickt wird. Gilt weiterhin als Neuware. Tatsächlich auch mit den Retouren-Aufklebern bei Amazon. Das sollte man immer bedenken! :smiley:
Ob die verklebte Cellophan-Folie als Siegel gilt, ist nicht abschließend geklärt, in meinen Augen ist es das aber, da der Kunde diese Verpackung nicht selbstständig wieder herstellen kann. Ganz im Gegensatz zu Einschweißfolie bei Mediabooks.

Bei Geltendmachung des Widerrufsrechts können außerdem Rücksendekosten und Wertminderung von Seiten des Händlers geltend gemacht werden.
 
Danke für eure Antworten.

Nun bietet mir man eine Rückerstattung an, wenn ich das Mediabook auf eigene Kosten zurücksende. Irgendwie gefällt mir das nicht. 😈
 
Danke für eure Antworten.

Nun bietet mir man eine Rückerstattung an, wenn ich das Mediabook auf eigene Kosten zurücksende. Irgendwie gefällt mir das nicht. 😈
Bei einem Mangel muß der Händler sämtliche Kosten zur Beseitigung des Mangels oder der Wandlung tragen. Rücksendung bei Mangel mit Erstattung = Wandlung. Das bedeutet, die schicken Dir ein Retourenlabel oder zahlen später die Rücksendekosten. Aber Rücksendung auf Kosten des Käufers ist nur bei Widerruf nach §312g statthaft.
 
Das sollte so sein und ist geltendes Recht. Aber das juckt die Ofdb nicht. Da hast du selbst Stress um die Portokosten zurückzubekommen. Deshalb sollte man um den Laden nach Möglichkeit einen riesen Bogen machen.

Und ja keine Kritk üben sonst pissen sie dir erst recht ans Bein... Dieser Händler wirkt in seinem ganzen Auftreten alles andere als professionell.
 
Machste zuviel Ärger, sperren die dich einfach - nehm ich mal an, bzw würde ja passen. Egal wie mans macht, man is der Gelackmeierte....
 
Unfassbar dass die den Mist immer wieder versuchen.
 
Die bei der ofdb sind bei Reklamationen wirklich herzallerliebst.

Letzte Woche noch ein „WandaVision“ Steelbook dort erwischt. Leider ist die erste 4K Disc so heftig zerkratzt, dass selbst mein Oppo 203 mit der Disc nicht klar kommt. Da die Disc OOP ist, ist ja leider kein Umtausch mehr möglich. Also hätte ich halt verzichtet und habe um Rückabwicklung gebeten.

Als Antwort kam gerade:

Hallo Herr Mustermann,
traurigerweise wäre dem so, also Möglichkeiten für einen Austausch haben wir leider nicht mehr.
Wir würden vorschlagen, dass Sie die Disc nochmals auf einem anderen Gerät austesten. Manche Player sind da ja empfindlicher als andere oder sich einmal direkt an den Vertrieb oder das Studio wenden. Oftmals kann man so noch eine Ersatzdisc erhalten.

Beste Grüße


Habe jetzt mal noch freundlich zurückgeschrieben das ich einen Kaufvertrag mit der ofdb habe… und nicht mit Disney.

Und da wird sich gewundert warum online gefühlt alles bei Amazon bestellt wird und die kleinen Händler im Stich gelassen werden? Kein Wunder.
 
Sie haben dir das ja nur vorgeschlagen. Kann man schon machen. Musst ja den Vorschlag nicht annehmen.
Ernsthaft!? Du kannst dich ja gerne so verarschen lassen, andere haben da allerdings keinen Bock drauf.
Unrecht haben die aber nunmal nicht, wobei ich bei Disney auch nicht unbedingt davon ausgehen würde, daß die noch Disks rumfliegen haben werden.
Die Alternative wäre halt die Wandlung, weil es keine Ersatzware mehr gibt. :150:

Aber, wie @Lujack schrieb, es ist nur ein Vorschlag, auf den man selbstverständlich nicht eingehen muß. Mit "verarschen" hat das aber nichts zu tun!
 
Äh,… er schreibt, er habe, zurecht, um Rückabwicklung gebeten und diese Antwort darauf erhalten. Selbstverständlich grenzt es an Verarschung, wenn das die Reaktion auf seine klare Bitte ist.

Sorry, aber das hat doch Methode bei dem Laden. Wie kann man das gutheissen?
 
Äh,… er schreibt, er habe, zurecht, um Rückabwicklung gebeten und diese Antwort darauf erhalten. Selbstverständlich grenzt es an Verarschung, wenn das die Reaktion auf seine klare Bitte ist.

Sorry, aber das hat doch Methode bei dem Laden. Wie kann man das gutheissen?
Verstehe ich auch nicht, warum das Verhalten seitens OFDb verteidigt wird. Es wurde um Rückabwicklung gebeten und da gibt's auch nichts zu diskutieren. Falls er auf Rechnung bestellt und nicht zahlt, verweist er die OFDb ja auch nicht an seinen Chef, so nach dem Motto "fragt den Dude doch mal, eventuell hat er noch ein paar Taler für euch übrig."
 
Nein, es grenzt nicht an Verarschung, nicht einmal im Entferntesten! Ich verteidige das Verhalten nicht und heiße es schon einmal gar nicht gut, da müßt Ihr Euch schon jemand anderen suchen, dem Ihr das unterschieben könnt. Da spricht alleine schon der Anfang der Seite gegen, falls Ihr das gelesen haben solltet ...Ich schreie nur nicht gleich Zeter und Mordio oder bringe absurde Vergleiche, wie manch anderer. :150:
 
Äh,… er schreibt, er habe, zurecht, um Rückabwicklung gebeten und diese Antwort darauf erhalten.
Ja und? Diese Antwort könnte für manchen sogar hilfreich sein bei nicht mehr erhältlichen Titeln. Es steht deshalb ja trotzdem weiterhin frei, das Zeug einfach zurückzusenden, was selbstverständlich ja in Ordnung ist. Das andere OFDb-übliche Vorgehen mit der DHL-Rückabwicklung heiße ich deshalb auch trotzdem nicht gut.
 
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