grauer-pilger
auf Reisen
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Ist er noch.wirklich "Absurd" (scheint wohl beschlagnahmt zu sein)
Tja, durch eine verbockte IOSS kann es noch passieren, daß manche Titel einfach einbehalten werden. Dier 131er werden dem Versender zum Problem, nicht dem Adressat.
Ich nehme an, daß der "Zweck zur Verbreitung" seitens des (gewerblichen) Verkäufers immer gilt. Bei einem Gepäckfund sieht das sicherlich anders aus, aber ob das eine Garantie wäre?Ja, daß der Versand (zum Zwecke der Verbreitung) verboten ist, das schrieb ich ja. Die Einfuhr aber nicht, wenn nicht zum Zweck der Verbreitung.