Arrow UK / US Shop

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Bei DHL steht bei mir immer noch in Zustellung und bei Royal Mail wurde das Paket angeblich eine Minute nach beladen des Autos geliefert.

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Und hier die Lösung. Hell yeah.

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Und hier die Lösung. Hell yeah.
Sollte ich so ein Schreiben bekommen, womit ich fest rechne, dann werde ich die Sendung nicht abholen. Soll Arrow mir mein Geld zurückgeben und ich bestelle bei rarewaves. Auf die Fahrerei und Rückforderung der Steuer von Arrow hab ich einfach keine Lust.
 
Arrow ist aber auch ein totaler Gurkenladen.
Das sie sowas banales wie die Angabe der IOSS Nummer nicht auf die Reihe kriegen. Unglaublich.

Zoll dagegen ist natürlich auch ein Beamtenladen in Reinkultur. Wenn ich schon die wieder die Frist und in Kombi die Öffnungszeiten sehe... Ebenfalls unglaublich.

Somit ist Arrow für mich raus für zukünftige Bestellungen. Rarewaves freut sich.
 
Das sie sowas banales wie die Angabe der IOSS Nummer nicht auf die Reihe kriegen. Unglaublich.

Zoll dagegen ist natürlich auch ein Beamtenladen in Reinkultur. Wenn ich schon die wieder die Frist und in Kombi die Öffnungszeiten sehe... Ebenfalls unglaublich.
Schon spannend, wie viele Leute alleine hier im Thread und auch in anderen über das Forum hinweg gerade von den gleichen Problemen bei den UK-Labels schreiben. Ich hatte meine 88-Order vor knapp vier Wochen ja in diesem Thread erwähnt und da lag auch genau der von @Il Monco gepostete Brief mit angeblich "unvollständigen Informationen" zugrunde.

Bei mir weiter aufgedröselt: Es war sehr wohl eine IOSS-Nummer drauf, allerdings hatte 88 einen Teil des Labels ohne IOSS-Nummer auf der einen Seite des Pakets aufgeklebt, den zweiten Teil mit der IOSS-Nummer auf der anderen. Meine Vermutung war, dass die Spezis in Niederaula es deshalb unaufmerksam nicht zuordnen konnten, @jenzi hat auf strenge Beachtung von "ungeprüfte VÖs -> Altersnachweis nötig" gepocht.

Was auch immer es ist: Sehr frustrierend gerade mit solcher Schikane hinsichtlich diverser offener UK-Vorbestellungen. Und jetzt bin ich umso gespannter auf die nächsten BzKJ-Infos, ob das Schicksal für Absurd besiegelt wurde. :blind:
 
Zwar nicht Arrow, aber bei meiner 88 Films Bestellung läuft gerade auch nicht alles glatt.
Erst hing sie 10 Tage beim Zoll fest. Jetzt ist sie seit Donnerstag im Ziel-Paketzentrum, wird aber nicht zur Zustellbasis transportiert. :??:

@Punk Hast du denn irgendein Schreiben vom Zoll zu Absurd bekommen? Kannst ja im Jugendschutzbereich posten. Ich dachte eigentlich, Absurd wäre auch von der Liste, aber bei den vielen aufgehobenen Beschlagnahmen kommt man schnell mal durcheinander.
Nein, das Schreiben war außen am Paket angebracht und es war ein Vermerk "einbehalten wegen Gewaltverherrlichung" zu lesen. Da auch noch Zoll gezahlt werden sollte und es sich ohnehin um eine Fehllieferung der Profis von 88 Films handelte, habe ich beim Zoll die Annahme verweigert.

P S :
Musste übrigens noch eine weitere Arrow Order (3 x Bruce Lee) beim Zoll abholen: der vermerkte Abholungsgrund war die Verfikation des Alters. Zur Krönung durfte ich auch bei dieser Sendung noch Zoll nachzahlen, obwohl die IOSS Nummer offensichtlich aufgedruckt und leserlich war. Auf die Frage nach dem "Warum" wurde mir geantwortet, dass sie anhand der IOSS Nummer nicht verfizieren könnten, ob die Abgaben auch wirklich gezahlt wurden. Auf die folgerichtige Frage nach dem dem "Wieso" bekam ich keine Antwort, nur den Hinweis, ich möge mich zwecks Widerspruch und Beschwerde an das Hauptzollamt wenden: willkommen in Absurdistan!
 
Zuletzt bearbeitet:
@Il Monco Wirst du da hinfahren oder erst mal anrufen? Wäre auch sehr interessant ob wirklich Verzollungsangaben fehlen, oder auch wieder die Altersverifikation auftaucht.

Keine Ahnung was da beim Zoll los ist, vielleicht weniger Paketaufkommen und jetzt schauen sie genauer hin?
Tja, ohne den blöden Brexit wäre das alles nicht passiert.
 
@Il Monco Wirst du da hinfahren oder erst mal anrufen? Wäre auch sehr interessant ob wirklich Verzollungsangaben fehlen, oder auch wieder die Altersverifikation auftaucht.

Keine Ahnung was da beim Zoll los ist, vielleicht weniger Paketaufkommen und jetzt schauen sie genauer hin?
Tja, ohne den blöden Brexit wäre das alles nicht passiert.
Nein ich fahre einfach vorbei, sonst nervt es mich doppelt. Nicht mehr mit den Typen da auseinandersetzen als notwendig, immer ein besonderer Schlag Mensch.
 
Arrow ist aber auch ein totaler Gurkenladen.
Das sie sowas banales wie die Angabe der IOSS Nummer nicht auf die Reihe kriegen. Unglaublich.

Zoll dagegen ist natürlich auch ein Beamtenladen in Reinkultur. Wenn ich schon die wieder die Frist und in Kombi die Öffnungszeiten sehe... Ebenfalls unglaublich.

Somit ist Arrow für mich raus für zukünftige Bestellungen. Rarewaves freut sich.
Bei mir waren die Nummern korrekt drauf und der Zoll hatte halt Tomaten auf den Augen. Das nimmt sich also nix denke ich 😅
 
Es ist ja sowieso ein Unding, dass diese Zollgängelung auf Spezialgüter zutrifft. Klar, Sinn des Zolls ist bekannt, die eigene Wirtschaft schützen bliblablubb.
Aber da es eben keinen deutschen Distributor gibt oder diese Produkt in gleicher Form Konkurrenz haben, ist es einfach nur lächerlich, dass ich MwSt und Gebühren für Produkte zahlen soll, die ich hier gar nicht bekommen kann.
 
Klingt für mich nach völlig überreagierenden Zollbeamten und nicht nach einem generellen Problem mit Arrow. Filme aus dem Paket nehmen und einbehalten? WTF?! Hört sich an wie eine Horrorstory aus den 80er Jahren und da war ich noch nicht mal geboren.😂

Ich musste auch mal vor Jahren ein Paket beim Zoll öffnen, in dem glaube ich auch indizierte/beschlagnahmte Filme drin waren und der Zollbeamte meinte nur so: "Ah, die ganzen Klassiker. Na dann viel Spass damit!" und ich konnte sie ohne Probleme mitnehmen.😆
 
Auf die folgerichtige Frage nach dem dem "Wieso" bekam ich keine Antwort, nur den Hinweis, ich möge mich zwecks Widerspruch und Beschwerde an das Hauptzollamt wenden: willkommen in Absurdistan!
Oh ja, ich erinnere mich noch sehr gut daran, was passierte als ich dann genau das gemacht hatte. Als ich später wieder an den entsprechenden Beamten geriet, der mir sagte, ich müsse dann Widerspruch einlegen: "Sie haben Widerspruch eingelegt! Und ich mußte mich rechtfertigen!" :hammer:(in dem recht lauten Gespräch kam dann noch mehrfach, daß er sich rechtfertigen mußte - danach war das mit der IOSS Nummer dann aber jedenfalls kein Problem mehr)
 
re. Zoll behält beschlagnahmten Film ein: Ich denke da würde ich zumindest Widerspruch einlegen, da der Besitz (das auf jeden Fall) und Import (m.W. darf nur Arrow "eigentlich" nicht nach D exportieren) zum Eigenbedarf ja nicht verboten ist (außer bei KiPo meine ich). Daß der Zoll noch pöse Filme einbehält überrascht mich auch. Da muß man wohl schon ziemliches Pech mit dem/den Beamten haben - ich denke bei mir hier interessiert das keinen.
Nee, der private Besitz von 131ern ist zwar erlaubt, der Import aber nur im persönlichen Gepäck. Der Import per Versand von 131ern ist weiterhin nicht erlaubt, wobei diese Titel als Beweismittel gegen den Versender eingezogen werden. Das liegt übrigens auch an der Indizierung und dem Versandverbot.
Es gibt zwar Zollbeamte, die dann einfach nur das Alter überprüfen, rein rechtlich könnte das aber recht dünnes Eis sein, auch wenn man es so auslegen könnte, daß durch die persönliche Abholung ja gar kein Versand in Deutschland stattgefunden hat.

Daß der Einzug von kritischen Filmen so selten geworden ist, liegt zum einen daran, daß gar nicht mehr so viele Titel auf der Liste stehen, und zum anderen, daß viele Händler nicht direkt verschicken sondern über andere Länder routen und/oder die Zollanmeldung und Versteuerung ohne vorliegendes Paket und vollautomatisch erfolgt.

Über Sinn und Unsinn der Indizerung und der Strafrechtsparagraphen kann man sich natürlich streiten. Erschreckenderweise gibt es hier tatsächlich Leute, die das noch befürworten.

In Deutschland wird Wegelagerei noch groß geschrieben.
Alter ... :44:

Nicht mehr mit den Typen da auseinandersetzen als notwendig, immer ein besonderer Schlag Mensch.
Teilweise etwas lahmarschig, aber nie unsympathisch, wenn ich in der Vergangenheit zum Zoll mußte. Selbst in Bayern war das so. Weiß nicht, wo Dein Problem ist. :81:

Es ist ja sowieso ein Unding, dass diese Zollgängelung auf Spezialgüter zutrifft. Klar, Sinn des Zolls ist bekannt, die eigene Wirtschaft schützen bliblablubb.
Aber da es eben keinen deutschen Distributor gibt oder diese Produkt in gleicher Form Konkurrenz haben, ist es einfach nur lächerlich, dass ich MwSt und Gebühren für Produkte zahlen soll, die ich hier gar nicht bekommen kann.
MwSt zahlst Du in Deutschland auf jedes Produkt, egal ob im Laden oder auf dem Postweg importiert. Und das ist sogar die gerechteste Steuer, die wir haben! Zollgebühren werden erst fällig, wenn die Freigrenze von 150€ überschritten wird.

Mir "Gängelung" hat das aber nichts zu tun und Dein "bliblablubb" spricht eh für sich ... :150:
 
re. Zoll behält beschlagnahmten Film ein: Ich denke da würde ich zumindest Widerspruch einlegen, da der Besitz (das auf jeden Fall) und Import (m.W. darf nur Arrow "eigentlich" nicht nach D exportieren) zum Eigenbedarf ja nicht verboten ist (außer bei KiPo meine ich). Daß der Zoll noch pöse Filme einbehält überrascht mich auch. Da muß man wohl schon ziemliches Pech mit dem/den Beamten haben - ich denke bei mir hier interessiert das keinen.
Nee, der private Besitz von 131ern ist zwar erlaubt, der Import aber nur im persönlichen Gepäck. Der Import per Versand von 131ern ist weiterhin nicht erlaubt, wobei diese Titel als Beweismittel gegen den Versender eingezogen werden. Das liegt übrigens auch an der Indizierung und dem Versandverbot.
Auch die Einfuhr ist m.E. nicht verboten. Die Einfuhr ist nur zum Zwecke der Verbreitung verboten. Und ich kenne keinen Passus, der hier Versand und persönliches Gepäck trennt. Den müßtest Du mir sonst dann einmal zeigen. Hier ist der 131 jedenfalls so wie ich es sage dabei: Jugendgefährdende Inhalte oder Medien

Daß der Zoll es dann als Beweismittel gegen den Versender einbehalten kann, ist m.E. dann wieder eine andere Sache.

EDIT: Da es mich jetzt interessierte eben auch nochmal den § 131 gelesen und es ist wie ich sage. Der Zweck der Verrbreitung ist der springende Punkt (sowohl bei 1. und 2.). Den kann man bei einem Einzelexemplar dem Empfänger aber wohl kaum unterstellen. Dem Versender schon, wenn auch da in dem Fall eher keine Absicht.
 
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re. Zoll behält beschlagnahmten Film ein: Ich denke da würde ich zumindest Widerspruch einlegen, da der Besitz (das auf jeden Fall) und Import (m.W. darf nur Arrow "eigentlich" nicht nach D exportieren) zum Eigenbedarf ja nicht verboten ist (außer bei KiPo meine ich). Daß der Zoll noch pöse Filme einbehält überrascht mich auch. Da muß man wohl schon ziemliches Pech mit dem/den Beamten haben - ich denke bei mir hier interessiert das keinen.
Nee, der private Besitz von 131ern ist zwar erlaubt, der Import aber nur im persönlichen Gepäck. Der Import per Versand von 131ern ist weiterhin nicht erlaubt, wobei diese Titel als Beweismittel gegen den Versender eingezogen werden. Das liegt übrigens auch an der Indizierung und dem Versandverbot.
Auch die Einfuhr ist m.E. nicht verboten. Die Einfuhr ist nur zum Zwecke der Verbreitung verboten. Und ich kenne keinen Passus, der hier Versand und persönliches Gepäck trennt. Den müßtest Du mir sonst dann einmal zeigen. Hier ist der 131 jedenfalls so wie ich es sage dabei: Jugendgefährdende Inhalte oder Medien

Daß der Zoll es dann als Beweismittel gegen den Versender einbehalten kann, ist m.E. dann wieder eine andere Sache.
Das Versandverbot leitet sich aus dem Jugendschutzgesetz ab, das den Versandhandel mit indizierten Medien verbietet (Paragraph 15 Abs. 1 Nr. 3), zu denen auch Titel gehören, die vom Gericht z.B. als gewaltverherrlichend nach Paragraph 131 beurteilt wurden.

Die Beweissicherung gegen den Versender war schon vor 20+ Jahren die Begründung für die Beschlagnahme von Medien durch den Zoll. Kam bei mir damals mal bei einem lediglich indizierten Titel vor.
Teilweise gab es damals sogar regelrechte Indizierungsorgien, wenn dem Zoll ein entsprechendes Paket in die Finger gelangte. Sowas gab es aber schon lange nicht mehr.
 
re. Zoll behält beschlagnahmten Film ein: Ich denke da würde ich zumindest Widerspruch einlegen, da der Besitz (das auf jeden Fall) und Import (m.W. darf nur Arrow "eigentlich" nicht nach D exportieren) zum Eigenbedarf ja nicht verboten ist (außer bei KiPo meine ich). Daß der Zoll noch pöse Filme einbehält überrascht mich auch. Da muß man wohl schon ziemliches Pech mit dem/den Beamten haben - ich denke bei mir hier interessiert das keinen.
Nee, der private Besitz von 131ern ist zwar erlaubt, der Import aber nur im persönlichen Gepäck. Der Import per Versand von 131ern ist weiterhin nicht erlaubt, wobei diese Titel als Beweismittel gegen den Versender eingezogen werden. Das liegt übrigens auch an der Indizierung und dem Versandverbot.
Auch die Einfuhr ist m.E. nicht verboten. Die Einfuhr ist nur zum Zwecke der Verbreitung verboten. Und ich kenne keinen Passus, der hier Versand und persönliches Gepäck trennt. Den müßtest Du mir sonst dann einmal zeigen. Hier ist der 131 jedenfalls so wie ich es sage dabei: Jugendgefährdende Inhalte oder Medien

Daß der Zoll es dann als Beweismittel gegen den Versender einbehalten kann, ist m.E. dann wieder eine andere Sache.
Das Versandverbot leitet sich aus dem Jugendschutzgesetz ab, das den Versandhandel mit indizierten Medien verbietet (Paragraph 15 Abs. 1 Nr. 3), zu denen auch Titel gehören, die vom Gericht z.B. als gewaltverherrlichend nach Paragraph 131 beurteilt wurden.

Die Beweissicherung gegen den Versender war schon vor 20+ Jahren die Begründung für die Beschlagnahme von Medien durch den Zoll. Kam bei mir damals mal bei einem lediglich indizierten Titel vor.
Teilweise gab es damals sogar regelrechte Indizierungsorgien, wenn dem Zoll ein entsprechendes Paket in die Finger gelangte. Sowas gab es aber schon lange nicht mehr.
Ja, daß der Versand (zum Zwecke der Verbreitung) verboten ist, das schrieb ich ja. Die Einfuhr aber nicht, wenn nicht zum Zweck der Verbreitung.

Wir sagen letztlich beide dasselbe. Und ich von Anfang an dasselbe.
 
re. Zoll behält beschlagnahmten Film ein: Ich denke da würde ich zumindest Widerspruch einlegen, da der Besitz (das auf jeden Fall) und Import (m.W. darf nur Arrow "eigentlich" nicht nach D exportieren) zum Eigenbedarf ja nicht verboten ist (außer bei KiPo meine ich). Daß der Zoll noch pöse Filme einbehält überrascht mich auch. Da muß man wohl schon ziemliches Pech mit dem/den Beamten haben - ich denke bei mir hier interessiert das keinen.
Nee, der private Besitz von 131ern ist zwar erlaubt, der Import aber nur im persönlichen Gepäck. Der Import per Versand von 131ern ist weiterhin nicht erlaubt, wobei diese Titel als Beweismittel gegen den Versender eingezogen werden. Das liegt übrigens auch an der Indizierung und dem Versandverbot.
Auch die Einfuhr ist m.E. nicht verboten. Die Einfuhr ist nur zum Zwecke der Verbreitung verboten. Und ich kenne keinen Passus, der hier Versand und persönliches Gepäck trennt. Den müßtest Du mir sonst dann einmal zeigen. Hier ist der 131 jedenfalls so wie ich es sage dabei: Jugendgefährdende Inhalte oder Medien

Daß der Zoll es dann als Beweismittel gegen den Versender einbehalten kann, ist m.E. dann wieder eine andere Sache.
Das Versandverbot leitet sich aus dem Jugendschutzgesetz ab, das den Versandhandel mit indizierten Medien verbietet (Paragraph 15 Abs. 1 Nr. 3), zu denen auch Titel gehören, die vom Gericht z.B. als gewaltverherrlichend nach Paragraph 131 beurteilt wurden.

Die Beweissicherung gegen den Versender war schon vor 20+ Jahren die Begründung für die Beschlagnahme von Medien durch den Zoll. Kam bei mir damals mal bei einem lediglich indizierten Titel vor.
Teilweise gab es damals sogar regelrechte Indizierungsorgien, wenn dem Zoll ein entsprechendes Paket in die Finger gelangte. Sowas gab es aber schon lange nicht mehr.
Ja, daß der Versand (zum Zwecke der Verbreitung) verboten ist, das schrieb ich ja. Die Einfuhr aber nicht, wenn nicht zum Zweck der Verbreitung.

Wir sagen letztlich beide dasselbe. Und ich von Anfang an dasselbe.
Da hast Du Recht. Wir haben hier eben genau den Fall, der nicht erlaubt ist, aber Gott sei Dank meistens durchrutscht.
 
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