- Hier seit
- 4.9.2018
- Beiträge
- 166
- Reaktionen
- 292
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Willkommen bei Movieside!
Registriere Dich um ein Mitglied der Movieside-Community zu werden und Zugang zu allen Inhalten zu erhalten.
Und hier die Lösung. Hell yeah.Bei DHL steht bei mir immer noch in Zustellung und bei Royal Mail wurde das Paket angeblich eine Minute nach beladen des Autos geliefert.
Anhang anzeigen 243025
Anhang anzeigen 243026
Sollte ich so ein Schreiben bekommen, womit ich fest rechne, dann werde ich die Sendung nicht abholen. Soll Arrow mir mein Geld zurückgeben und ich bestelle bei rarewaves. Auf die Fahrerei und Rückforderung der Steuer von Arrow hab ich einfach keine Lust.Und hier die Lösung. Hell yeah.
Mit dem US Shop hatte ich auch noch keine Probleme. Das ist immer nur bei Arrow UK ein Thema.Habe heute "A Simple Plan" vom Arrow-Shop bekommen. Keinerlei Zoll-Probleme.
Schon spannend, wie viele Leute alleine hier im Thread und auch in anderen über das Forum hinweg gerade von den gleichen Problemen bei den UK-Labels schreiben. Ich hatte meine 88-Order vor knapp vier Wochen ja in diesem Thread erwähnt und da lag auch genau der von @Il Monco gepostete Brief mit angeblich "unvollständigen Informationen" zugrunde.Das sie sowas banales wie die Angabe der IOSS Nummer nicht auf die Reihe kriegen. Unglaublich.
Zoll dagegen ist natürlich auch ein Beamtenladen in Reinkultur. Wenn ich schon die wieder die Frist und in Kombi die Öffnungszeiten sehe... Ebenfalls unglaublich.
Nein, das Schreiben war außen am Paket angebracht und es war ein Vermerk "einbehalten wegen Gewaltverherrlichung" zu lesen. Da auch noch Zoll gezahlt werden sollte und es sich ohnehin um eine Fehllieferung der Profis von 88 Films handelte, habe ich beim Zoll die Annahme verweigert.Zwar nicht Arrow, aber bei meiner 88 Films Bestellung läuft gerade auch nicht alles glatt.
Erst hing sie 10 Tage beim Zoll fest. Jetzt ist sie seit Donnerstag im Ziel-Paketzentrum, wird aber nicht zur Zustellbasis transportiert.
@Punk Hast du denn irgendein Schreiben vom Zoll zu Absurd bekommen? Kannst ja im Jugendschutzbereich posten. Ich dachte eigentlich, Absurd wäre auch von der Liste, aber bei den vielen aufgehobenen Beschlagnahmen kommt man schnell mal durcheinander.
Nein ich fahre einfach vorbei, sonst nervt es mich doppelt. Nicht mehr mit den Typen da auseinandersetzen als notwendig, immer ein besonderer Schlag Mensch.@Il Monco Wirst du da hinfahren oder erst mal anrufen? Wäre auch sehr interessant ob wirklich Verzollungsangaben fehlen, oder auch wieder die Altersverifikation auftaucht.
Keine Ahnung was da beim Zoll los ist, vielleicht weniger Paketaufkommen und jetzt schauen sie genauer hin?
Tja, ohne den blöden Brexit wäre das alles nicht passiert.
Bei mir waren die Nummern korrekt drauf und der Zoll hatte halt Tomaten auf den Augen. Das nimmt sich also nix denke ich 😅Arrow ist aber auch ein totaler Gurkenladen.
Das sie sowas banales wie die Angabe der IOSS Nummer nicht auf die Reihe kriegen. Unglaublich.
Zoll dagegen ist natürlich auch ein Beamtenladen in Reinkultur. Wenn ich schon die wieder die Frist und in Kombi die Öffnungszeiten sehe... Ebenfalls unglaublich.
Somit ist Arrow für mich raus für zukünftige Bestellungen. Rarewaves freut sich.
Oh ja, ich erinnere mich noch sehr gut daran, was passierte als ich dann genau das gemacht hatte. Als ich später wieder an den entsprechenden Beamten geriet, der mir sagte, ich müsse dann Widerspruch einlegen: "Sie haben Widerspruch eingelegt! Und ich mußte mich rechtfertigen!" (in dem recht lauten Gespräch kam dann noch mehrfach, daß er sich rechtfertigen mußte - danach war das mit der IOSS Nummer dann aber jedenfalls kein Problem mehr)Auf die folgerichtige Frage nach dem dem "Wieso" bekam ich keine Antwort, nur den Hinweis, ich möge mich zwecks Widerspruch und Beschwerde an das Hauptzollamt wenden: willkommen in Absurdistan!
Nee, der private Besitz von 131ern ist zwar erlaubt, der Import aber nur im persönlichen Gepäck. Der Import per Versand von 131ern ist weiterhin nicht erlaubt, wobei diese Titel als Beweismittel gegen den Versender eingezogen werden. Das liegt übrigens auch an der Indizierung und dem Versandverbot.re. Zoll behält beschlagnahmten Film ein: Ich denke da würde ich zumindest Widerspruch einlegen, da der Besitz (das auf jeden Fall) und Import (m.W. darf nur Arrow "eigentlich" nicht nach D exportieren) zum Eigenbedarf ja nicht verboten ist (außer bei KiPo meine ich). Daß der Zoll noch pöse Filme einbehält überrascht mich auch. Da muß man wohl schon ziemliches Pech mit dem/den Beamten haben - ich denke bei mir hier interessiert das keinen.
Alter ...In Deutschland wird Wegelagerei noch groß geschrieben.
Teilweise etwas lahmarschig, aber nie unsympathisch, wenn ich in der Vergangenheit zum Zoll mußte. Selbst in Bayern war das so. Weiß nicht, wo Dein Problem ist.Nicht mehr mit den Typen da auseinandersetzen als notwendig, immer ein besonderer Schlag Mensch.
MwSt zahlst Du in Deutschland auf jedes Produkt, egal ob im Laden oder auf dem Postweg importiert. Und das ist sogar die gerechteste Steuer, die wir haben! Zollgebühren werden erst fällig, wenn die Freigrenze von 150€ überschritten wird.Es ist ja sowieso ein Unding, dass diese Zollgängelung auf Spezialgüter zutrifft. Klar, Sinn des Zolls ist bekannt, die eigene Wirtschaft schützen bliblablubb.
Aber da es eben keinen deutschen Distributor gibt oder diese Produkt in gleicher Form Konkurrenz haben, ist es einfach nur lächerlich, dass ich MwSt und Gebühren für Produkte zahlen soll, die ich hier gar nicht bekommen kann.
Auch die Einfuhr ist m.E. nicht verboten. Die Einfuhr ist nur zum Zwecke der Verbreitung verboten. Und ich kenne keinen Passus, der hier Versand und persönliches Gepäck trennt. Den müßtest Du mir sonst dann einmal zeigen. Hier ist der 131 jedenfalls so wie ich es sage dabei: Jugendgefährdende Inhalte oder MedienNee, der private Besitz von 131ern ist zwar erlaubt, der Import aber nur im persönlichen Gepäck. Der Import per Versand von 131ern ist weiterhin nicht erlaubt, wobei diese Titel als Beweismittel gegen den Versender eingezogen werden. Das liegt übrigens auch an der Indizierung und dem Versandverbot.re. Zoll behält beschlagnahmten Film ein: Ich denke da würde ich zumindest Widerspruch einlegen, da der Besitz (das auf jeden Fall) und Import (m.W. darf nur Arrow "eigentlich" nicht nach D exportieren) zum Eigenbedarf ja nicht verboten ist (außer bei KiPo meine ich). Daß der Zoll noch pöse Filme einbehält überrascht mich auch. Da muß man wohl schon ziemliches Pech mit dem/den Beamten haben - ich denke bei mir hier interessiert das keinen.
Das Versandverbot leitet sich aus dem Jugendschutzgesetz ab, das den Versandhandel mit indizierten Medien verbietet (Paragraph 15 Abs. 1 Nr. 3), zu denen auch Titel gehören, die vom Gericht z.B. als gewaltverherrlichend nach Paragraph 131 beurteilt wurden.Auch die Einfuhr ist m.E. nicht verboten. Die Einfuhr ist nur zum Zwecke der Verbreitung verboten. Und ich kenne keinen Passus, der hier Versand und persönliches Gepäck trennt. Den müßtest Du mir sonst dann einmal zeigen. Hier ist der 131 jedenfalls so wie ich es sage dabei: Jugendgefährdende Inhalte oder MedienNee, der private Besitz von 131ern ist zwar erlaubt, der Import aber nur im persönlichen Gepäck. Der Import per Versand von 131ern ist weiterhin nicht erlaubt, wobei diese Titel als Beweismittel gegen den Versender eingezogen werden. Das liegt übrigens auch an der Indizierung und dem Versandverbot.re. Zoll behält beschlagnahmten Film ein: Ich denke da würde ich zumindest Widerspruch einlegen, da der Besitz (das auf jeden Fall) und Import (m.W. darf nur Arrow "eigentlich" nicht nach D exportieren) zum Eigenbedarf ja nicht verboten ist (außer bei KiPo meine ich). Daß der Zoll noch pöse Filme einbehält überrascht mich auch. Da muß man wohl schon ziemliches Pech mit dem/den Beamten haben - ich denke bei mir hier interessiert das keinen.
Daß der Zoll es dann als Beweismittel gegen den Versender einbehalten kann, ist m.E. dann wieder eine andere Sache.
Ja, daß der Versand (zum Zwecke der Verbreitung) verboten ist, das schrieb ich ja. Die Einfuhr aber nicht, wenn nicht zum Zweck der Verbreitung.Das Versandverbot leitet sich aus dem Jugendschutzgesetz ab, das den Versandhandel mit indizierten Medien verbietet (Paragraph 15 Abs. 1 Nr. 3), zu denen auch Titel gehören, die vom Gericht z.B. als gewaltverherrlichend nach Paragraph 131 beurteilt wurden.Auch die Einfuhr ist m.E. nicht verboten. Die Einfuhr ist nur zum Zwecke der Verbreitung verboten. Und ich kenne keinen Passus, der hier Versand und persönliches Gepäck trennt. Den müßtest Du mir sonst dann einmal zeigen. Hier ist der 131 jedenfalls so wie ich es sage dabei: Jugendgefährdende Inhalte oder MedienNee, der private Besitz von 131ern ist zwar erlaubt, der Import aber nur im persönlichen Gepäck. Der Import per Versand von 131ern ist weiterhin nicht erlaubt, wobei diese Titel als Beweismittel gegen den Versender eingezogen werden. Das liegt übrigens auch an der Indizierung und dem Versandverbot.re. Zoll behält beschlagnahmten Film ein: Ich denke da würde ich zumindest Widerspruch einlegen, da der Besitz (das auf jeden Fall) und Import (m.W. darf nur Arrow "eigentlich" nicht nach D exportieren) zum Eigenbedarf ja nicht verboten ist (außer bei KiPo meine ich). Daß der Zoll noch pöse Filme einbehält überrascht mich auch. Da muß man wohl schon ziemliches Pech mit dem/den Beamten haben - ich denke bei mir hier interessiert das keinen.
Daß der Zoll es dann als Beweismittel gegen den Versender einbehalten kann, ist m.E. dann wieder eine andere Sache.
§ 15 JuSchG - Einzelnorm
www.gesetze-im-internet.de
Die Beweissicherung gegen den Versender war schon vor 20+ Jahren die Begründung für die Beschlagnahme von Medien durch den Zoll. Kam bei mir damals mal bei einem lediglich indizierten Titel vor.
Teilweise gab es damals sogar regelrechte Indizierungsorgien, wenn dem Zoll ein entsprechendes Paket in die Finger gelangte. Sowas gab es aber schon lange nicht mehr.
Da hast Du Recht. Wir haben hier eben genau den Fall, der nicht erlaubt ist, aber Gott sei Dank meistens durchrutscht.Ja, daß der Versand (zum Zwecke der Verbreitung) verboten ist, das schrieb ich ja. Die Einfuhr aber nicht, wenn nicht zum Zweck der Verbreitung.Das Versandverbot leitet sich aus dem Jugendschutzgesetz ab, das den Versandhandel mit indizierten Medien verbietet (Paragraph 15 Abs. 1 Nr. 3), zu denen auch Titel gehören, die vom Gericht z.B. als gewaltverherrlichend nach Paragraph 131 beurteilt wurden.Auch die Einfuhr ist m.E. nicht verboten. Die Einfuhr ist nur zum Zwecke der Verbreitung verboten. Und ich kenne keinen Passus, der hier Versand und persönliches Gepäck trennt. Den müßtest Du mir sonst dann einmal zeigen. Hier ist der 131 jedenfalls so wie ich es sage dabei: Jugendgefährdende Inhalte oder MedienNee, der private Besitz von 131ern ist zwar erlaubt, der Import aber nur im persönlichen Gepäck. Der Import per Versand von 131ern ist weiterhin nicht erlaubt, wobei diese Titel als Beweismittel gegen den Versender eingezogen werden. Das liegt übrigens auch an der Indizierung und dem Versandverbot.re. Zoll behält beschlagnahmten Film ein: Ich denke da würde ich zumindest Widerspruch einlegen, da der Besitz (das auf jeden Fall) und Import (m.W. darf nur Arrow "eigentlich" nicht nach D exportieren) zum Eigenbedarf ja nicht verboten ist (außer bei KiPo meine ich). Daß der Zoll noch pöse Filme einbehält überrascht mich auch. Da muß man wohl schon ziemliches Pech mit dem/den Beamten haben - ich denke bei mir hier interessiert das keinen.
Daß der Zoll es dann als Beweismittel gegen den Versender einbehalten kann, ist m.E. dann wieder eine andere Sache.
§ 15 JuSchG - Einzelnorm
www.gesetze-im-internet.de
Die Beweissicherung gegen den Versender war schon vor 20+ Jahren die Begründung für die Beschlagnahme von Medien durch den Zoll. Kam bei mir damals mal bei einem lediglich indizierten Titel vor.
Teilweise gab es damals sogar regelrechte Indizierungsorgien, wenn dem Zoll ein entsprechendes Paket in die Finger gelangte. Sowas gab es aber schon lange nicht mehr.
Wir sagen letztlich beide dasselbe. Und ich von Anfang an dasselbe.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Siehe weitere Informationen und konfiguriere deine Einstellungen