ZDF Wetten, dass ..?

  • Ersteller Ersteller EIERmann
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Daneben benommen?

Mir ist ja nicht der Kopf weggeflogen. Eine Ohrfeige dient dazu dem Kind klarzumachen, dass es sich daneben benimmt. Es soll dem Kind auch unangenehm sein, und nicht weh tun. Ich weiss nur dass ich einmal wohl sehr frech zu meiner Mutter war, und mein Vater das nicht gut fand.
Also, wenn du dich nicht an den Anlass erinnern kannst, kann es ja nicht sonderlich wirksam gewesen sein.

Bei den Schlägen, an die ich mich erinnern kann, weiß ich auch noch die Anlässe. Z.B. hab ich mal (aus Versehen natürlich) die Schnapsflasche meines Vaters umgestoßen. Hab was draus gelernt. Heute trinke ich sie aus.

Dinge verblassen, das ist immerhin über 30 Jahre her.
Eine ernsthafte Diskussion mit Dir ist so gar nicht möglich.
ja, schade ... dabei hätte ich gern ausdiskutiert, wie viele ohrfeigen ein kind pro woche braucht ... ist aber wahrscheinlich so pauschal gar nicht zu sagen ... immerhin haben wir von freezi bereits erfahren dürfen, dass körperliche züchtigung immer dann angezeigt ist, wenn der nachwuchs sich daneben benimmt ...

Du liest echt nur das, was du lesen möchtest.
könnte an der mangelnden züchtigung im kindesalter und der daraus resultierenden fähigkeit der freien meinungsbildung liegen ...
Wenn du magst, kannst du @calculon fragen.
Der züchtigt auch heute noch gerne und verteilt Schellen und seine Spezialität: Arschtritte! - bemerken! :blind:
das muss in den prägenden jahren der kindheit geschehen ... denn nur da schadet es nicht! :teach:

Daneben benommen?

Mir ist ja nicht der Kopf weggeflogen. Eine Ohrfeige dient dazu dem Kind klarzumachen, dass es sich daneben benimmt. Es soll dem Kind auch unangenehm sein, und nicht weh tun. Ich weiss nur dass ich einmal wohl sehr frech zu meiner Mutter war, und mein Vater das nicht gut fand.
Also, wenn du dich nicht an den Anlass erinnern kannst, kann es ja nicht sonderlich wirksam gewesen sein.

Bei den Schlägen, an die ich mich erinnern kann, weiß ich auch noch die Anlässe. Z.B. hab ich mal (aus Versehen natürlich) die Schnapsflasche meines Vaters umgestoßen. Hab was draus gelernt. Heute trinke ich sie aus.

Dinge verblassen, das ist immerhin über 30 Jahre her.
Eine ernsthafte Diskussion mit Dir ist so gar nicht möglich.
ja, schade ... dabei hätte ich gern ausdiskutiert, wie viele ohrfeigen ein kind pro woche braucht ... ist aber wahrscheinlich so pauschal gar nicht zu sagen ... immerhin haben wir von freezi bereits erfahren dürfen, dass körperliche züchtigung immer dann angezeigt ist, wenn der nachwuchs sich daneben benimmt ...

Du liest echt nur das, was du lesen möchtest.
könnte an der mangelnden züchtigung im kindesalter und der daraus resultierenden fähigkeit der freien meinungsbildung liegen ...
Wenn du magst, kannst du @calculon fragen.
Der züchtigt auch heute noch gerne und verteilt Schellen und seine Spezialität: Arschtritte! - bemerken! :blind:
das muss in den prägenden jahren der kindheit geschehen ... denn nur da schadet es nicht! :teach:
Ich weiß ja nicht, wie alt du bist?! Vielleicht lässt sich noch was machen. :ugly:
 
"Im vergangenen Jahr veröffentlichte die Münchner Ärztin Dr. Felicitas Hammer eine Untersuchung über die »cerebrale Fettembolie als Vitalschaden bei Prügelstrafe«. Ergebnis: 30 Prozent aller Kinder, die geprügelt werden, tragen Gehirnschäden davon, vor allem nach einer »Tracht Prügel aufs Hinterteil«. Und der Münchner Psychologe und Pädagoge Professor Heinz-Rolf Lückert mahnte: »Wir schlagen unsere Kinder dumm!«"

Soviel zum Thema "Das hat noch niemandem geschadet". Das Zitat stammt übrigens aus einem SPIEGEL-Artikel von 1969, also aus der guten alten Zeit, wo das "normal" war und "niemand" diesem Sachverhalt Bedeutung beigemessen hätte. In den Sechzigern gab es zum Thema Kinder schlagen z. B. auch eine Diskussion im Bayerischen Landtag, bei der Kinderärzte und -psychologen zu diesem Themenkomplex gehört wurden. So ganz normal scheint es also spätestens da wohl auch nicht mehr gewesen zu sein …

Zum Thema Ohrfeige, bei der die Fingerabdrücke "klebenbleiben": Es hat ja schon seine Bedeutung, warum der Volksmund die Redewendung "Wie ein Schlag ins Gesicht" kennt. Dort sitzen viele relevante Sinnesorgane, dort sprechen, schmecken, riechen, sehen und hören wir. Außerdem ist das Gesicht ja auch ein Ausdruck der Persönlichkeit. Genau in diesen Bereich erhebliche Schläge zu bekommen, ist halt für nicht wenige Betroffene mehr als nur eine "Schelle", die nichts zu bedeuten hat.
 
Mal ohne Dummlall, es ist einfach nur traurig dass es zu diesem Thema 2024 noch zwei Meinungen gibt und diskutiert werden muss. Man kann sich ja über jeden Dreck den Kopp einschlagen, aber dass nicht mal sowas Konsens ist gibt schon zu denken.
 
Mal ohne Dummlall, es ist einfach nur traurig dass es zu diesem Thema 2024 noch zwei Meinungen gibt und diskutiert werden muss. Man kann sich ja über jeden Dreck den Kopp einschlagen, aber dass nicht mal sowas Konsens ist gibt schon zu denken.
Vor allem da die problematischen Folgen von Prügelstrafen in England schon im 17. Jahrhundert bekannt waren. Aber die Menschheit lernt eben langsam ...
 
Es hat sich doch hier kaum jemand für die Prügelstrafe ausgesprochen. Der Konsens ist in der Sache doch größer, als es vielleicht den Anschein erwecken mag. :zwinker: Da wohl hier keiner das Buch, aus dem der Ausschnitt stammt, vorliegen oder gelesen (bzw. sich niemand dementsprechend geäußert) hat, lässt sich auch nicht sagen, ob Gottschalk im folgenden evtl. darauf eingeht, dass er diese Ohrfeigen womöglich im Nachhinein als Fehler betrachtet. Dass er stolz auf seine Taten sei, kann man vielleicht mit einer gewissen Voreingenommenheit vermuten bzw. den Ausschnitt so interpretieren, es geht aber nicht wirklich daraus hervor. Auch lässt sich daraus nicht ablesen, dass Gewalt bei Gottschalk eine gängige Erziehungsmethode gewesen sei oder dass die Ohrfeigen als wohldurchdachte Strafe und nicht im Affekt erfolgten. Meine Mutter hat mir auch mal eine runtergehauen, nachdem ich ihr als Kind um Haaresbreite ein Auge ausgestochen hätte. Sie entschuldigt sich noch heute immer wieder dafür. Aus meiner Sicht ist es verständlich, dass in Ausnahmesituationen auch Menschen, die Gewalt sonst ablehnen, zu solchen Handlungen kommen können. Meine Kritik bezog sich allein auf die unreflektierte Brandmarkung Gottschalks als "Verbrecher" durch Kachelmann.
 
Da wohl hier keiner das Buch, aus dem der Ausschnitt stammt, vorliegen oder gelesen (bzw. sich niemand dementsprechend geäußert) hat
Wie kommst du darauf? Ich habe auch dieses Buch. Hab jetzt die komplette Trilogie. :daumenhoch:

Dann als ehrliche Frage an dich: Geht aus dem Kontext der Textstelle hervor, dass Gottschalk stolz auf seine ausgeteilten Watschen ist und dass er Schläge als legitimes Erziehungsmittel betrachtet?
 
Da wohl hier keiner das Buch, aus dem der Ausschnitt stammt, vorliegen oder gelesen (bzw. sich niemand dementsprechend geäußert) hat
Wie kommst du darauf? Ich habe auch dieses Buch. Hab jetzt die komplette Trilogie. :daumenhoch:

Dann als ehrliche Frage an dich: Geht aus dem Kontext der Textstelle hervor, dass Gottschalk stolz auf seine ausgeteilten Watschen ist und dass er Schläge als legitimes Erziehungsmittel betrachtet?
Gibt nicht mehr darüber zu lesen als das hier Gepostete.
 
In der Bundesrepublik Deutschland bestand in den meisten Bundesländern bis längstens 1973 (in Bayern jedoch bis 1983) ein Züchtigungsrecht für Lehrkräfte an Schulen gegenüber den ihnen zur Erziehung anvertrauten Schülern; in einzelnen Bundesländern war die körperliche Züchtigung jedoch bereits vorher untersagt oder zumindest nominell mehr oder weniger stark eingeschränkt worden.
In Bayern wurde das Verbot der körperlichen Züchtigung von Schülern durch Lehrkräfte erst am 1. Januar 1983 gesetzlich verankert. Allerdings besaßen bereits vor der gesetzlichen Regelung einige Schulen Schulordnungen, die die physische Bestrafung untersagten. Dennoch entschied das Bayerische Oberste Landesgericht Anfang der 1980er Jahre in einem Fall zu Gunsten eines Pädagogen mit der Begründung, in Bayern „besteht ein gewohnheitsrechtliches Züchtigungsrecht insoweit, als der Lehrer an Volksschulen die von ihm unterrichteten Knaben körperlich züchtigen darf“.
bis 1983... immerhin "nur" ein Recht - keine Pflicht! :teach: der "Knabe" - war sein Name etwa Patrick??? 🤔

Das letzte Recht zur körperlichen Züchtigung, das in Deutschland im Jahr 2000 abgeschafft wurde, stellte das Recht der Züchtigung der Kinder durch die Eltern dar. Zuvor galt es als ein Elternrecht. Bis zu einer Reform 1980 verwendete das BGB den Begriff „elterliche Gewalt“; seitdem verwendet das deutsche Familienrecht den Begriff Elterliche Sorge (siehe auch BGB §§ 1626 bis 1698b).

Im November 2000 wurde § 1631 Abs. 2 BGB durch das Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung so gefasst:
„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“

in 11/2000 abgeschafft - das RECHT wohlgemerkt! Misshandlungen und Körperverletzungen waren natürlich vorher schon strafbar.
1 Sohn von Gottschalk ist 1982 geboren, der andere 1989 adoptiert - wahrscheinlich Geburtsjahr, oder früher (mir unbekannt).
Kachelmanns Aussage vom "Straftäter" ist damit schon rein juristisch Blödsinn. Und wir berufen uns doch immer so gern auf den demokratischen Rechtsstaat, Legitimität, nicht wahr? :zwinker2:
Das Gesabbel vom "Kindesmisshandler", "dummen alten weißen Kartoffeln" und "in die Fresse hauen" [Monco, bis du es? :biggrin:] unterstreicht einfach nur, was für eine traurige Figur der Kachelmann heute ist. Aber kein Mitleid für einen, der öffentlich Kaminbesitzer "Mörder" nennt.

Und jetzt schlage ich vor, wir beruhigen uns alle wieder.
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der andere 1989 adoptiert - wahrscheinlich Geburtsjahr, oder früher (mir unbekannt).
Kachelmanns Aussage vom "Straftäter" ist damit schon rein juristisch Blödsinn.
tristan wurde 1989 geboren … wann gottschalk ihn geschlagen hat, weiss man nicht … von der beschreibung des vorfalls ausgehend, kanns auch 2000 oder später gewesen sein … ganz abwegig ist kachelmanns aussage also nicht … wahrscheinlich wären allerdings die ermittlungen eingestellt worden …

ist doch aber völlig latte … der typ hat jedes seiner kinder wegen nichtigkeiten geschlagen … zumindest in den fällen, über die er selbst berichtet … ob das im jeweiligen fall auch justiziabel war … es war einfach falsch …
 
Das mit dem Plattenspieler war ja wohl sicher keine Nichtigkeit. Was zu weit geht, geht einfach zu weit. :teach:
 
Das letzte Recht zur körperlichen Züchtigung, das in Deutschland im Jahr 2000 abgeschafft wurde, stellte das Recht der Züchtigung der Kinder durch die Eltern dar. Zuvor galt es als ein Elternrecht. Bis zu einer Reform 1980 verwendete das BGB den Begriff „elterliche Gewalt“; seitdem verwendet das deutsche Familienrecht den Begriff Elterliche Sorge (siehe auch BGB §§ 1626 bis 1698b).

Im November 2000 wurde § 1631 Abs. 2 BGB durch das Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung so gefasst:
„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“

in 11/2000 abgeschafft - das RECHT wohlgemerkt! Misshandlungen und Körperverletzungen waren natürlich vorher schon strafbar.

Man muss dazu sagen, dass mit der Gesetzesänderung 2000 ausdrücklich kodiert wurde, dass Kinder ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung haben. Bis 2000 war unstrittig, dass körperliche Züchtigung auf der Ebene einer leichten Körperverletzung nicht strafbar war. Aber auch danach wurde die Frage noch diskutiert, ob durch o.g. Gesetzesänderungen nun jegliche körperliche Züchtigung als strafbate Körperverletzung zu betrachten sei. Es wurde argumentiert, dass der Widerspruch zur familienrechtlichen Norm im BGB nicht automatisch eine Rechtswidrigkeit im strafrechtlichen Sinne bedeuten bzw. dies einen zu schweren Eingriff in das grundgesetzliche Elternprivileg darstellen würde und man daher weiterhin die Taten nicht als strafbare Körperverletzung betrachten dürfe. Als ich 2009/10 Grundlagenvorlesungen im Strafrecht besuchte, war das zumindest noch höchst umstritten. Mittlerweile sieht das sicherlich anders aus.
 
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